Allgemeine Geschäftsbedingung

SD Rohreinigung             Stand: Januar 2017

1) Allgemeines

Grundlage unserer Tätigkeit und Gegenstand des Vertrages sind die

Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2) Mitwirkung des Auftraggebers

Besondere Arbeitserschwernisse oder Erleichterungen, die dem Auftraggeber bekannt sind, oder sein müssten sind unseren Mitarbeitern unverzüglich mitzuteilen. Das gleiche gilt für frühere Misserfolge von Arbeiten zur Behebung des aktuellen Problems. Für die Dauer der Arbeiten ist unseren Mitarbeitern im Interesse von Arbeitserfolg und der Schadensverhütung Zugang zu allen Teilen der Anlage zu verschaffen, außerdem ist sicherzustellen, dass währenddessen die gesamte Anlage nicht benutzt wird. Schließlich muss der Auftraggeber unverzüglich kontrollieren, ob etwas zu beanstanden sein sollte.

3) Gefährliche Stoffe und besondere Gefahren

Vor Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle gefährlichen Stoffe und Gase, die in der Anlage enthalten sind, oder enthalten sein könnten unserem Mitarbeiter schriftlich anzuzeigen. Als gefährlich gelten Stoffe und Gase, die unsere Mitarbeiter in irgendeiner Weise schädigen können, Explosionsgefahr, oder Stoffe und Gase, die bei Ableitung in das Kanalsystem eine Haftung begründen können und normalerweise in Abwasserleitungen nicht enthalten sind .(z. B. Laugen, Säuren, Gifte und chemische Reinigungsmittel) In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet kostenlos entsprechende Reinigungs- und Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen und sofern besondere Gefahren zu erwarten sind , einen Sicherheitsbeauftragten zu stellen, dies gilt auch wenn unsere Mitarbeiter besondere Gefahren bemerken oder vermutet und den Auftraggeber darüber informieren. Sofern gefährliche Stoffe nicht angegeben und nicht dokumentiert wurden und/oder bei besonderen Gefahren kein Sicherheitsbeauftragter gestellt wird, stellt der Auftraggeber uns von jeglicher Haftung frei, es sei denn der Schaden wurde durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln unseres Mitarbeiters herbeigeführt. Eine Freistellung wird auch für den Fall vereinbart, dass unser Mitarbeiter wegen der Angabe gefährlicher Stoffe die Durchführung der Arbeiten ablehnt oder abbricht, der Auftraggeber aber trotzdem auf die Durchführung besteht.

 

4) Arbeitsausführung

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach vorheriger Terminabsprache. Bestimmung des Arbeitsumfanges, des Maschinen- und Geräteeinsatzes und die Durchführungsweise der Arbeiten obliegt im Rahmen des erteilten Auftrages allein unserem Mitarbeiter, der hierbei vor allem das Gebot von Vorsicht von Gründlichkeit zu beachten hat.

 

5) Arbeitserfolg

Unsere Dienstleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt, für den Erfolg können wir jedoch keine Garantie übernehmen, da in Abwasserrohren zu viele nicht kalkulierbare Risiken und Unwägbarkeiten vorhanden sein können, die vor Arbeitsbeginn nichtersichtlich sind.

 

6) Haftungsausschluss:

Aus vertraglichen und gesetzlichen Haftungstatbeständen, insbesondere im Falle der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung, haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens. Auch in diesem Fall ist die Haftung auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

7) Ausschluss der Verantwortung

Soweit nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung vorliegt, keine Verantwortung für sämtliche mittelbare und unmittelbare Schäden, die entstehen durch:

    a) Rohr TV- Untersuchungen, die nicht eindeutig erkennbar und einschätzbar sind.
    b) Arbeiten an defekten, verrotteten oder unvorschriftsmäßig installierten Anlagen.
    c) Arbeiten an Anlagen die in einzelnen Teilbereichen unzugänglich sind, und / oder     während der Arbeiten benutzt werden.
    d) Arbeiten an Anlagen mit gefährlichen Stoffen undbesonderen Gefahren.
    e) Aus der Anlage austretender Inhalt.f) Kameras, Spiralen, Schläuche oder sonstige     Werkzeuge, die aufgrund eines Umstandes in der Anlage verloren gehen oder stecken     bleiben,, der nicht von unserem Mitarbeiter zu vertreten ist.
    g) Arbeiten an Rohrabzweigen und Doppelabzweigen mit einem Einlaufwinkel von mehr als     45 Grad und Bögen mit mehr als 67 Grad.

 

8) Reklamationen

Wegen der ständigen Benutzung und Benutzungsmöglichkeit der Anlage, besteht auch ständig Störungsgefahr durch missbräuchliche Nutzung. Reklamationen sind im Interesse einer zügigen Bearbeitung und Störungsbeseitigung sind deshalb unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Eine Reklamation entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

 

9) Preise
    a) es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Stundenverrechnungssätze und Anfahrtskosten.
    b) Strom und Wasser sind vom Auftraggeber zu stellen, oder von ihm auf eigene Kosten zu beschaffen. Das gleiche gilt für Gerüste und ähnliche Hilfsmittel.

 

10) Zahlung
    a) Barzahlung: Ist eine Rechnungslegung nicht ausdrücklich vereinbart, wird der Rechnungsbetrag sofort nach Durchführung der Arbeiten von unserem Mitarbeiter bar kassiert.
    b) Ist Rechnungslegung vereinbart, wird der Rechnungsbetrag sofort mit Zusendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

 

11) Leistungsverzug

Ist der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Verpflichtung (insbesondere Mitwirkung oder Zahlung) in Verzug, sind wir, nach erfolglosen Ablauf einer Nachfrist von 7 Tagen, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unter Ausschluss der Geltendmachung eines höheren Schadens, Schadenersatz in Höhe von 15% des vereinbarten Entgelts zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

 

12) Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Forderungen des Auftraggebers gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen.

 

13) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Sitz des Unternehmens.